RECHTaktuell

WIEREG | neue Meldefrist bis 15.8.2018
Das „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG“ verpflichtet zur Offenlegung der „wirtschaftlichen Eigentümer“ von Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereinen, Stiftungen und Trusts. Die wirtschaftlichen Eigentümer waren ursprünglich bis zum 01.06.2018 an das neue Register zu melden.

Die richtige Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer löst in vielen Fällen Zweifelsfragen aus und es waren technische technische Probleme bei der Übermittlung der WiEReG-Meldungen über das Unternehmensserviceportal (USP) aufgetreten. Beie Umstände veranlassten das BMF, den Meldezeitraum bis einschließlich 15.8.2018 zu verlängern und bis dahin weder Zwangsstrafen zu verhängen noch finanzstrafrechtliche Verfolgungen vorzunehmen.